Verpackungsinformationen
Auf dieser Seite stellen wir Informationen zu unseren Verpackungen und zu den Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) bereit.
1. Erzeugerangaben (art. 15 Abs. 6 PPWR)
Name
Postanschrift
E-Mail
Telefon
Website
Für Fragen zu unseren Verpackungen erreichen Sie uns unter info@profichemie.de.
Unsere angegebene Postanschrift dient zugleich als zentrale Kontaktstelle des Erzeugers im Sinne des Art. 15 Abs. 6 Satz 3 PPWR.
2. Identifikation der Verpackung
Die von uns in Verkehr gebrachten Verpackungen sind durch ein Identifikationsmerkmal gekennzeichnet. Die jeweilige Identifikation befindet sich unmittelbar auf der Verpackung bzw. auf dem daran angebrachten Etikett.
Über das interne Warenwirtschafts- und Dokumentationssystem kann die jeweilige Verpackungsidentifikation den verwendeten Verpackungskomponenten und den zugehörigen technischen Unterlagen zugeordnet werden.
3. Konformität und technische Dokumentation
Für unsere Verpackungen werden die jeweils erforderlichen Konformitätsbewertungen nach Art. 38 PPWR durchgeführt und die technische Dokumentation gemäß Anhang VII PPWR entsprechend dokumentiert. Auf Grundlage der durchgeführten Konformitätsbewertung wird die Konformitätserklärung gemäß Art. 39 PPWR erstellt.
Die EU-Konformitätserklärung dokumentiert, dass die Konformität der betreffenden Verpackung mit den jeweils anwendbaren Anforderungen nachgewiesen wurde.
Die Konformitätserklärungen und die zugehörige technische Dokumentation werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen aufbewahrt und den zuständigen Behörden auf begründete Anfrage zur Verfügung gestellt.
4. Rechtsgrundlage und Aktualisierung
Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026.
Die PPWR enthält unterschiedliche Anforderungen und Anwendungszeitpunkte. Für einzelne Vorgaben sind zudem weitere delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte der Europäischen Kommission vorgesehen, durch die technische Anforderungen und Kennzeichnungen konkretisiert werden. Wir verfolgen die weitere Entwicklung der gesetzlichen Vorgaben.
Die Informationen auf dieser Seite werden entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen fortlaufend aktualisiert und bei Inkrafttreten weiterer Kennzeichnungs- und Informationspflichten ergänzt.
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen beziehen sich jeweils auf die zum Zeitpunkt der Aktualisierung geltenden Anforderungen.
Letzte Aktualisierung: 14.08.2026